Unter diesen Umständen stelle sich die Frage, ob beim OMEN Nr. 6 gemäss dem Standortdatenblatt vom 20. September 2013, Revision 1.38, eine Messung angeordnet werden müsse, zumal die letzte Messung laut beco am 25. Oktober 2007 stattgefunden haben soll. Zwecks Vergleichbarkeit verlangen die Beschwerdeführenden zudem, dass die OMEN im Standortdatenblatt vom 23. Dezember 2016, Revision 1.12, gleich nummeriert werden wie die OMEN im Standortdatenblatt vom 20. September 2013, Revision 1.38. Ausserdem verlangen sie, es sei für die geplante Mobilfunkanlage ein neues Standortdatenblatt sowie ein neuer Situationsplan mit den OMEN zu erstellen.