Bezugnehmend auf die Stellungnahme des beco vom 10. Oktober 2017 weisen die Beschwerdeführenden darauf hin, dass der OMEN Nr. 6 gemäss dem Standortdatenblatt vom 20. September 2013, Revision 1.38, als "geplantes Bauprojekt westlich" beschrieben worden sei. Diese Beschreibung sei falsch, weil im Zeitpunkt der Erstellung des Standortdatenblatts das "geplante Bauprojekt westlich" bereits realisiert worden sei. Es könne demzufolge nicht von einem geplanten Projekt und einer unbekannten Bauweise der Gebäudehülle, wie das im Zusatzblatt 4a des Standortdatenblattes vom 20. September 2013, Revision 1.38, beschrieben sei, gesprochen werden.