Da die Gemeinde den Beschwerdeführenden den Fachbericht des beco vom 26. Juni 2017 nicht zustellte und ihnen auch die Möglichkeit zur Anhörung nicht gewährte, verletzte sie auch den Anspruch der Beschwerdeführenden auf rechtliches Gehör. Das Rechtsamt der BVE hat den Beschwerdeführenden mit Instruktionsverfügung vom 21. März 2018 sowohl den Fachbericht Immissionsschutz des beco vom 26. Juni 2017 als auch das Schreiben des beco vom 10. Oktober 2017 zur Einsicht und Stellungnahme zugestellt. Die Verletzung der erwähnten Verfahrensgarantien (Recht auf ein faires Verfahren und Gehörsverletzung) wurde damit im Beschwerdeverfahren geheilt.