Die Einsprachen, Rechtsverwahrungen sowie die Amts- und Fachberichte stellte die Gemeinde Wohlen nur der Beschwerdegegnerin zu. Gleichzeitig erteilte die Gemeinde wiederum nur der Beschwerdegegnerin ausdrücklich die Möglichkeit, zu den Amts- und Fachberichten Stellung zu nehmen. Die Beschwerdeführenden, die sich zwischenzeitlich als Einsprechende am Baubewilligungsverfahren beteiligten, erhielten demgegenüber bloss Kenntnis von den Fachund Amtsberichten. Weder wurde ihnen der Fachbericht des beco zugestellt, noch erhielten