der Befangenheit der Gemeinde erwecken könnten. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als unbegründet, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführenden kritisieren weiter, ihnen sei der Fachbericht des beco, auch auf Anfrage hin, nicht zugestellt worden. Zudem bringen sie pauschal vor, die Gemeinde habe die Argumentation der Beschwerdegegnerin übernommen, ohne auf ihre Einsprachepunkte einzugehen. Auch sei die Gemeinde auf die geforderte Sistierung des Verfahrens, da die Aufstockung des Gebäudes U.________strasse 3 weder bewilligt noch gebaut sei, nicht eingegangen.