Andererseits bestehe zwischen dem Aufstockungsprojekt des Gebäudes U.________strasse 3 und der geplanten Versetzung der Mobilfunkanlage ein direkter Zusammenhang. Die Gemeinde Wohlen habe die Baubewilligung für die Versetzung der Antennenanlage erteilen müssen, damit sie das von ihr angestossene Projekt (Komplettierung der ZPP Nr. 4 und Schaffung zusätzlicher Pflegeplätze, Alterswohnungen und Wohneinheiten) umsetzen könne.