5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. Zudem holte es einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Verfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Auf die Rechtsschriften, die vorliegenden Akten sowie den Fachbericht der OLK vom 20. Februar 2018 wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen