4. Die Beschwerdegegnerin beantragt in der Beschwerdeantwort vom 15. Januar 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. An diesem Rechtsbegehren hält sie in den Stellungnahmen vom 19. März 2018 und 9. April 2018 fest. Auch die Gemeinde Wohlen schliesst in ihren Stellungnahmen vom 11. Januar 2018, 6. März 2018 und 6. April 2018 auf Abweisung der Beschwerde.