3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 10. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheides vom 15. November 2017 und die Verweigerung der Baubewilligung. Sie erheben einerseits formelle Rügen und machen andererseits geltend, die Anlage verstosse gegen Gestaltungsvorschriften. In den Schlussbemerkungen vom 5. April 2018 machen die Beschwerdeführenden zudem geltend, der Fachbericht 1 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1)