Der Anlagestandort befindet sich in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 4, für welche die Überbauungsordnung "Z.________, Hinterkappelen" gilt. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 15. November 2017 erteilte die Gemeinde Wohlen bei Bern für das Vorhaben die Baubewilligung.