Wohnzwecken aufzustocken und an das angrenzende AD.________ "X.________" an der U.________strasse 1 anzubauen. Das AD.________ Z.________ wird von der ZZ.________ AG betrieben. Es liegt auf dem Grundstück Nr. Y.________, das ebenfalls im Eigentum der W.________ AG steht. Im Vorfeld des Aufstockungsprojekts passte die Gemeinde im Jahr 2016 im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV1 das Nutzungsmass der Überbauungsordnung "Z.________ Hinterkappelen" sowie das GBR2 zur ZPP Nr. 4 "AA.________ / AB.________ / AC.________, Hinterkappelen", an.3