1. Die Beschwerdegegnerin mietet in Hinterkappelen das Gebäude U.________strasse 3 für den Betrieb einer Telefonzentrale. Es befindet sich auf der Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. V.________. An der südöstlichen Ecke des Gebäudes steht ein rund 28 m hoher freistehender Antennenmast. Er ist Teil der seit 2004 bestehenden Mobilfunksendeanlage der Beschwerdegegnerin. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. V.________, die W.________ AG, beabsichtigt, das Gebäude U.________strasse 3 zu RA Nr. 110/2017/154 2