d) Änderungen, die der zeitgemässen Wohnnutzung dienen, sind nur zulässig, wenn sie nötig sind, um die ursprüngliche Wohnnutzung auf einen zeitgemässen Stand zu bringen. Unter Umständen können auch weitere Bauten oder Bauteile unter diesem Titel nötig sein, etwa ein Aussensitzplatz oder ein Balkon.23 Der Bau der Trockensteinmauer, die Erstellung der Teichanlage mit Zugangswegen, Holzsteg und Treppe sind für eine zeitgemässe Wohnnutzung nicht nötig.