Der Garten bzw. die Umgebung zum bestehenden Wohnhaus sind unbestrittenermassen zur Wohnnutzung zu zählen. Die geplante Umgestaltung erfasst die gesamte Parzelle Nr. H.________, die gemäss Grundstück-Informationssystem (GRUDIS) eine Fläche von 258 m2 aufweist; das bestehende Gartenhaus nimmt dabei eine Fläche von 25 m2 ein. Die hinter dem Gartenhaus durchführende Betonmauer soll östlich und westlich durch Trockensteinmauern abgestützt werden. Weitere Trockensteinmauern bzw. -elemente sind auf beiden Seiten des sanduhrförmigen und südlich des Gartenhauses gelegenen Teiches 16 Vgl. Verfahren RA 110 2010 37: BDE vom 14. Mai 2010 (Gemeinde Mühleberg)