Auf der dreieckigen Parzelle Nr. H.________ ist eine naturnahe Gestaltung mit Neuanpflanzungen um das bestehende Gartenhaus (Gebäude Nr. 73c) herum vorgesehen, das über eine neue Treppe mit dem Hauptgebäude verbunden werden soll. Vor dem Gartenhaus soll ein Teich angelegt werden, der über einen Weg erreicht bzw. durch einen Holzsteg überquert werden kann.17 Nach Darlegung der Beschwerdeführenden handelt es sich um ein sog. "Aufwertungsprojekt", das sich gut in das Orts- und Landschaftsbild einfüge. Gemäss Beurteilung des AGR wird mit der Anlage der ortsprägende Charakter des Aussenraumes massiv verändert.