Die Weilerzone bezweckt die massvolle Nutzung bestehender Bauvolumen. Das traditionelle Erscheinungsbild der Bauten und der ortsbildprägende Charakter der Aussenräume sind zu wahren. Veränderungen im Aussenraum haben sich gut in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen. 10 Verfügung Bauabschlag vom 9. November 2017, E. 1: Vorakten, pag. 22 11 Vgl. VGE 2012/331 vom 31. Mai 2013 E. 3.2 (Gemeinde Mühleberg) RA Nr. 110/2017/153 9