"grosszügigere Nutzung der bestehenden Gebäude" zulassen. Der Geltungsbereich der Landwirtschaftszone gelte auch in der Weilerzone. Zonenkonforme neue Bauten und Anlagen seien in der Weilerzone zulässig. Die Zonenkonformität richte sich nach dem RPG, wonach Bauten und Anlagen nur zonenkonform seien, wenn sie zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig seien. Die geplante Umgebungsgestaltung sei daher nicht zonenkonform.