Sie machen insbesondere geltend, dass das vom Bauabschlag betroffene Bauvorhaben die Stützmauer auf Parzelle Grundbuchblatt Nr. H.________ betreffe. Diese Mauer sei teilweise bereits eingestürzt, dadurch drohe das angrenzende Grundstück der Beschwerdeführenden Schaden zu nehmen. Geplant sei eine naturnahe Umgestaltung des Terrains um das bestehende Gartenhaus herum. Eine Trockensteinmauer solle die einsturzgefährdete Mauer abstützen. Vor dem Gartenhaus werde u.a. ein Teich angelegt unter Verzicht auf den ursprünglich auf der Nordseite vorgesehenen Holzzaun. Die Umgestaltung der Parzelle führe zu einer verbesserten Einpassung in das Landschaftsbild.