Brunnenüberdachung, G.________ 73, Rosshäusern. Die Parzellen liegen in der Weilerzone (WeiZ) «G.________». Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nahm am 22. März 2017 zum Bauvorhaben Stellung. Es verneinte die Zonenkonformität der verschiedenen Vorhaben gemäss Art. 16a RPG1 und prüfte die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG bzw. Art. 33 GBR2. Die Sanierung der Stützmauer auf Parzelle Mühleberg Grundbuchblatt Nr. D.________ und den Abbruch der Brunnenüberdachung, G.________ 73, erachtete es als bewilligungsfähig, während es die weiteren Vorhaben abschlägig beurteilte.