III. Entscheid 1. Soweit auf die Beschwerde eingetreten werden kann, wird diese insoweit gutgeheissen, als dass der Bauentscheid der Gemeinde Pieterlen vom 6. November 2017 und die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 31. Oktober 2017 aufgehoben werden. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz und das Amt für Gemeinden und Raumordnung zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.