b) Eine umfassende Beurteilung des Vorhabens durch die Fachbehörden fand bisher nicht statt. Zwar erscheint das Vorhaben in der beantragten Form tatsächlich nicht ohne Weiteres als bewilligungsfähig. Dennoch müssen zunächst der Sachverhalt korrekt ermittelt und die Bewilligungsvoraussetzungen einer konkreten rechtlichen Würdigung unterzogen werden, ehe ein Entscheid gefällt werden kann. Es fehlen nach wie vor Informationen für eine fundierte Beurteilung. Dem Beschwerdeführer ist Gelegenheit zu geben, die bereits gemachten Angaben zu vervollständigen. Allenfalls ist eine Publikation erforderlich.