Der Beschwerdeführer legt allerdings mit seinen Angaben dar, weshalb aus seiner Sicht das Vorhaben betrieblich notwendig ist. Er nennt die Überlegungen zur Standortwahl, listet die von ihm als notwendig erachteten Maschinen und Geräte und den sich daraus ergebenden Raumbedarf detailliert auf, erläutert, weshalb die bisher genutzten Räume nicht geeignet seien, präsentiert seine Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategie und äussert sich zum voraussichtlichen, längerfristigen Bestehen des Betriebs. Genügen diese Angaben den Fachbehörden noch nicht, ist dem Beschwerdeführer zunächst Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt zu vervollständigen. Eine Auseinandersetzung mit den konkreten Argumenten