Für die Bewässerung müssten zwar gewisse Bauten und Anlagen erstellt werden, allerdings sei keine Scheune notwendig und es seien auch weniger umfangreiche Bauten und Anlagen denkbar. In den Unterlagen seien zudem keine umfassende Interessenabwägung und die Prüfung von Alternativen oder Ausführungen zur optimalen Nutzung enthalten oder erkennbar. Zwar sei aufgrund der Unterlagen nicht abschliessend beurteilbar, wie viel Fruchtfolgefläche effektiv durch das Bauvorhaben dauerhaft und irreversibel beansprucht würde. Aufgrund der Gebäudefläche, der Zufahrt, den Rangierbereichen und dessen Lage handle es sich um eine Fläche, welche grösser als 300 m2 sei.