Freizeitlandwirtschaftsbetrieb des Beschwerdeführers auszugehen. Das Vorhaben dient demnach einem landwirtschaftlichen Zweck und ist insoweit zonenkonform. d) Das LANAT führt im Beschwerdeverfahren mit Bericht vom 24. April 2018 aus, das Projekt erfülle die übrigen Voraussetzungen von Art. 16a RPG dennoch nicht. So nehme der Beschwerdeführer keine vertiefte Standortbegründung respektive eine Prüfung von Alternativen für den Neubau der Scheune vor, obwohl dies zwingend nötig wäre.