Dieses Ergebnis trage gemessen am Gesamteinkommen einen Anteil von maximal 44.5 % und minimal 38.3 % zum Unternehmensergebnis bei. Mit dem Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit könnten künftig maximal ca. 70 % und minimal ca. 55 % der Privatausgaben plus der Ausgaben für die jährlich betriebsnotwendigen Investitionen plus die Ausgaben für die Tilgung der Schulden gedeckt werden. Momentan stehe der Beschwerdeführer zudem zusammen mit Landwirten aus der Region im Realisierungsprozess einer gemeinsamen regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsplattform, welche die Vermarktung von regionalen Walnüssen zum Ziel habe.