Der Beschwerdeführer führt weiter aus, er beabsichtige seinen Landwirtschaftsbetrieb die nächsten 26 Jahre neben seiner selbständigen Tätigkeit als Holzbauunternehmer bis zu seiner Pensionierung zu bewirtschaften. Die Baumnussanlage stehe heute im vierten Standjahr und werde im Jahr 2023 in das Vollertragsstadium kommen. Künftig könne ein Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit von maximal ca. Fr. 42'000.-- pro Jahr generiert werden. Der Mindestgewinn betrage ca. Fr. 32'600.-- pro Jahr. Dieses Ergebnis trage gemessen am Gesamteinkommen einen Anteil von maximal 44.5 % und minimal 38.3 % zum Unternehmensergebnis bei.