Den Standort des Vorhabens begründet der Beschwerdeführer u.a. mit der Wasserfassung. Diese diene der Bewässerung der Walnüsse und soll daher bei der Nussbaumanlage errichtet werden. Der Baustandort an einer Kreuzung mit befestigtem Strassenbelag sei zudem so gewählt, dass kein zusätzlicher Erschliessungsaufwand für das geplante Bauprojekt getätigt werden müsse. Zudem würden zwei Hochspannungsfreileitungen das Grundstück überqueren, zu welchen ein Abstand einzuhalten sei.