ausweist. Die geplante Wasserfassung unter der Scheune sei zudem notwendig für die Bewässerung der Nussbaumanlage. Der Ertrag und die Qualität der Walnüsse würden stark vom Wasserhaushalt im Boden abhängen. Die Bewässerungsmöglichkeit stelle für eine hohe Produktqualität eine unabdingbare Voraussetzung dar. 13Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion an den Regierungsrat vom 1. Februar 2017 zur Änderung der Bauverordnung vom 1. April 2017, S. 10 RA Nr. 110/2017/152 7