Er führt in seiner Beschwerde vom 4. Dezember 2017 und im Betriebskonzept vom März 2018 aus, diese Situation sei nicht mehr tragbar und er sei auf eine Scheune auf dem Bewirtschaftungsfeld angewiesen. So seien die Räume im Dorfzentrum von Pieterlen verkehrstechnisch schlecht gelegen und rund 2 km vom Feld entfernt. Ausserdem seien die Räume zu klein und teilweise zu wenig hoch. Beim geltend gemachten Platzbedarf stützt sich der Beschwerdeführer auf den Bericht der Eidgenössische Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT) Nr. 509/2002, welcher den jeweiligen Raumbedarf für die vom Beschwerdeführer in der Beschwerde aufgelisteten Maschinen und Geräte