b) Aus dem Betriebskonzept geht hervor, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche auf der Parzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. B.________ insgesamt 4.63 ha beträgt. Diese Fläche bewirtschaftet der Beschwerdeführer mit Winterweizen (1.5 ha), Körnermais (1.65 ha) und mit einer Baumnussanlage (0.9 ha; 150 Bäume). Die Rotationsbrache beträgt 0.5 ha, die Gebäude- und Hofplatzfläche 0.08 ha. Der Beschwerdeführer verfügt momentan über zwei gemietete Einstellräume in der Kernzone von Pieterlen. Er führt in seiner Beschwerde vom 4. Dezember 2017 und im Betriebskonzept vom März 2018 aus, diese Situation sei nicht mehr tragbar und er sei auf eine Scheune auf dem Bewirtschaftungsfeld angewiesen.