2. Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone, Allgemeines a) Im angefochtenen Bauabschlag vom 6. November 2017 verweist die Vorinstanz auf den negativen Fachbericht zur Zonenkonformität des LANAT vom 25. April 2017 und die negative Verfügung des AGR vom 31. Oktober 2017. Das LANAT machte im Bericht vom 25. April 2017 rechtliche Ausführungen zur Zonenkonformität und hob mittels grafischer Unterstreichung hervor, dass nicht gewinn- und ertragsorientierte Freizeitlandwirtschaft «nicht» zonenkonform sei.