Nach einer Fristverlängerung reichte der Beschwerdeführer ein Betriebskonzept ein. Mit Verfügung vom 29. März 2018 ersuchte das Rechtsamt das LANAT, in einem ausführlich begründeten Bericht zu erläutern, ob die vom Beschwerdeführer gemachten Betriebsangaben Einfluss haben auf die ursprüngliche Beurteilung im vorinstanzlichen Verfahren. Hierzu liess es die Vorakten der Gemeinde Pieterlen sowie die Beschwerdeakten mit dem Betriebskonzept dem LANAT zukommen. Den daraufhin eingereichten Bericht des LANAT vom 24. April 2018 stellte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten zu. Es gab diesen Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum