4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 18. Dezember 2017 die Abweisung der Beschwerde. Auch die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2017 die Abweisung der Beschwerde. Das Rechtsamt gab dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 10. Januar 2018 Gelegenheit, nähere Angaben zu seinem Betrieb zu machen und ein allfälliges Betriebskonzept einzureichen. Nach einer Fristverlängerung reichte der Beschwerdeführer ein Betriebskonzept ein.