3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss die Bewilligung seines Baugesuchs vom 24. Februar 2017 oder die Umzonung der Bauparzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. B.________ in eine Intensivlandwirtschaftszone. Zur Begründung macht der Beschwerdeführer geltend, das geplante Betriebszentrum sei standortgebunden und gewährleiste, dass er auch künftig seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit nachkommen könne.