5. Die Beschwerdeführenden haben der Beschwerdegegnerschaft Parteikosten im Betrag von Fr. 2'545.30 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. 6. Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 5'421.25 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher F.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher I.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Saanen, Bauverwaltung, eingeschrieben