2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Dem Projektänderungsgesuch vom 14. Juni 2017 wird in Bezug auf das Gartenhaus und den Whirlpool sowie die mit Letzterem verbundene Umgestaltung des Gartens der Bauabschlag erteilt. Der Entscheid der Gemeinde Saanen vom 20. Oktober 2017 (2013-163.002) wird insoweit aufgehoben. Im Übrigen wird der Entscheid bestätigt und die Beschwerde abgewiesen.