d) Wie die Beschwerdeführenden richtig feststellen, ist die Erstellung des Whirlpools mit einer umfassenden Umgestaltung des Gartens verbunden. So sollen neben dem Whirlpool eine Holzterrasse mit drei Liegeplatzmöglichkeiten, die auf drei Seiten von einer teilweise gestuften Mauer sowie zwei Hochbeeten mit verschiedenen Sträuchern umgeben ist, erstellt werden. Dazu ist insbesondere geplant, das gewachsene Terrain in der nördlichen Spitze des Baugrundstücks auf einer Fläche von ca. 90 m2 (stufenweise) bis zu einer Tiefe von über 2.3 m abzugraben. Gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst.