schützenswerten Umgebung befindet. An die Einordnung dürfen deshalb keine erhöhten Anforderungen gestellt werden. Ein Blick auf den Situationsplan sowie den Zonenplan Nr. 4 zeigt zudem, dass nicht bloss die Stellung und Ausrichtung der umliegenden Häuser uneinheitlich ist. Vielmehr unterscheiden sich die bestehenden Gebäude auch hinsichtlich ihrer Proportionen und Grundrisse stark voneinander; Letztere sind oftmals unregelmässig und gestaffelt. Die symmetrische Ausgestaltung und Anordnung von Gebäuden bildet vorliegend also kein quartiertypisches Gestaltungsmerkmal. Das Baugrundstück befindet sich vielmehr in einer heterogenen Umgebung.