So sollen der Balkon und das Vordach nicht entlang der gesamten Westfassade, sondern bloss auf einem von Süden aus gesehen zurückversetzten Abschnitt erweitert bzw. verbreitert werden. Von Osten her ist die geplante Erweiterung bzw. Verbreiterung gar nicht zu sehen. Hinzu kommt, dass sich das Baugrundstück weder in einem Ortsbildschutzgebiet noch in einer anderen besonders RA Nr. 110/2017/150 19