d) Es ist zwar offensichtlich, dass der westseitige Balkon und das darüber liegende Vordach durch die beabsichtigte Erweiterung bzw. Verbreiterung asymmetrisch werden. Inwiefern dadurch das gesamte Gebäude seine Symmetrie verlieren und dieses eine mit der Umgebung bzw. dem umliegenden Ortsbild unvereinbare Gestalt erhalten soll, ist jedoch nicht ersichtlich. Einerseits wäre das Gebäude auch ohne die vorliegend umstrittene Projektänderung nicht symmetrisch. So ist beispielsweise der giebelseitige Dachvorsprung gegen Süden 30 cm länger als derjenige gegen Norden. Die beiden Lukarnen befinden sich zudem nicht in der jeweiligen Dachmitte, sondern sind seitlich näher gegen Norden gerückt.