Damit ragt der äusserste Punkt des erweiterten Balkons aber immer noch nicht über das auf 3.00 m verbreiterte traufseitige Vordach. Nach dem Gesagten halten der westseitige Balkon und das darüber liegende Vordach auch nach der Erweiterung bzw. Verbreiterung die baupolizeilichen Masse für Balkone und Vordächer ein.