Folglich erübrigt es sich auch – wie von der Beschwerdegegnerschaft beantragt – bei der Vorinstanz einen Bericht hinsichtlich derer (vermeintlichen) Bewilligungspraxis zu unbewohnten Nebenbauten einzuholen. Entscheidend ist also die objektive, tatsächliche Verwendbarkeit des umstrittenen Gartenhauses. g) Das Vorhandensein eines Duschraums mit Toilette erlaubt, das Gartenhaus für einen längeren Zeitraum oder sogar als Übernachtungsmöglichkeit benutzen zu können. Analoges gilt hinsichtlich der Aussenwände des Gartenhauses, die gemäss Grundrissplan isoliert sind und die gleiche Stärke aufweisen, wie die Aussenwände des Ober- und