f) Das Baureglement der Gemeinde Saanen enthält keine Definition für «bewohnt» und «unbewohnt». Für unbewohnte An- und Nebenbauten, die bestimmte Höchstmasse nicht überschreiten, sieht es zwar gewisse Privilegierungen vor (keine Anrechnung an die überbaute Fläche sowie reduzierte Grenz- und Gebäudeabstände). Wann eine An- bzw. Nebenbaute als unbewohnt zu qualifizieren ist, ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen jedoch nicht.