Das Baugrundstück befindet sich gemäss Zonenplan Nr. 4 (Gstaad) der Einwohnergemeinde Saanen vom 11. März 2011 in der Wohnzone W3a. In dieser gilt für Gebäude mit bis zu zwei Geschossen ein (minimaler) Grenzabstand von 4 m und in den übrigen Fällen ein (minimaler) Grenzabstand von 5 m (Art. 8 Ziffer 1 GBR). Die Überbauungsziffer, die angibt, welcher Teil der anrechenbaren Landfläche mit oberirdischen Gebäuden belegt werden darf, beträgt in der Wohnzone W3a maximal 16 Prozent (Art. 29 Ziffer 1 i.V.m. Art. 8 Ziffer 1 GBR).