Auf der Südwestseite des Gebäudes befinden sich vier und auf dessen Nordostseite zwei Fenster, die jeweils eine Breite von 0.70 m und eine Höhe von 1.20 m aufweisen. Innen ist die Baute in einen Raum für Pilates und Meditation sowie einen Duschraum mit Toilette aufgeteilt. Die Vorinstanz qualifizierte das Gartenhaus als unbewohnte Nebenbaute und kam zum Schluss, dass diese die für solche Bauten geltenden baupolizeilichen Vorschriften einhalte. Dementsprechend bewilligte sie das Vorhaben.