a) Die Beschwerdegegnerschaft beabsichtigt, im südöstlichen Teil des Baugrundstücks eine im Projektänderungsgesuch als Gartenhaus bezeichnete, eingeschossige Nebenbaute mit einem Satteldach (inkl. Kamin) zu erstellen. Gemäss Grundrissplan vom 14. Juni 2017 (Grundrissplan) weist diese eine Grundfläche von 44.08 m2 (= 7.60 m x 5.80 m) auf. Die Gebäudehöhe beträgt gemäss Schnitt- und Fassadenplan, gemessen bis oberkant First, 3.445 m. Auf der Südwestseite des Gebäudes befinden sich vier und auf dessen Nordostseite zwei Fenster, die jeweils eine Breite von 0.70 m und eine Höhe von 1.20 m aufweisen.