genau die Beschwerdeführenden bereits früher vom Entscheid vom 30. August 2017 Kenntnis erlangt haben sollten, ist jedenfalls nicht ersichtlich und wird auch von der Beschwerdegegnerschaft nicht näher ausgeführt. Insbesondere enthält der E-Mailverkehr zwischen dem Leiter der Abteilung Baupolizei, Raumplanung und Infrastrukturen (BRI) der Gemeinde Saanen und dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden zwischen dem 3. und 6. Oktober 2017 keinerlei Hinweise, die darauf schliessen lassen, dass die Beschwerdeführenden bereits vor dem 20. Oktober 2017 Kenntnis vom ersten Entscheid gehabt haben.