Durch die beabsichtigte Balkonerweiterung verliere das Hauptgebäude seine Symmetrie und erhalte eine nicht mit dem Ortsbild und der Umgebung vereinbare Gestalt. In Bezug auf den im Freien geplanten Whirlpool rügen die Beschwerdeführenden schliesslich, dass dieser – entgegen der Auffassung der Gemeinde – baubewilligungspflichtig sei; daneben befürchten sie, dass der Whirlpool(-betrieb) zu unzulässigen Lärmimmissionen führe.