2. Die Gemeinde Saanen sei anzuweisen, die Nichtigkeit des in dieser Sache am 30. August 2017 ergangenen ersten Bauentscheids festzustellen; RA Nr. 110/2017/150 3 Eventuell: die Gemeinde Saanen sei anzuweisen, den in dieser Sache am 30. August 2017 ergangenen ersten Bauentscheid förmlich zu widerrufen.