Nachdem die Gemeinde diesen Umstand bemerkt und eine Stellungnahme der Beschwerdegegnerschaft zur Einsprache eingeholt hatte, erliess sie am 20. Oktober 2017 einen zweiten Entscheid, in dem sie sich mit der Einsprache der Beschwerdeführenden auseinandersetzte und welchen sie nun auch den Beschwerdeführenden zustellte. Im Ingress dieses zweiten Entscheids weist die Gemeinde darauf hin, dass Letzterer den Entscheid vom 30. August 2017 ersetze. In der Sache selbst gelangte die Gemeinde im Entscheid vom 20. Oktober 2017 schliesslich zum selben Ergebnis wie bereits früher und bewilligte die von der Beschwerdegegnerschaft beantragten Projektänderungen.